AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma Gastroexperte Lamplmayr GmbH –
für Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB” genannt) der
Firma Gastroexperte Lamplmayr GmbH, eingetragen zu FN 417732 m des Landes- als Handelsgerichts Steyr, Steyrer Straße 82, 4470 Enns (im Folgenden kurz „Verkäuferin” oder „wir“ oder
„uns“ genannt) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Verkäuferin und natürlichen und juristischen Personen, für die dieses Geschäft zum Betrieb eines Unternehmens gehört (im Folgenden
kurz „Kunden” genannt), und zwar jeweils für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für
die Erbringung sonstiger Leistungen, insbesondere Reparaturaufträge, Beratungen, insbesondere Erstellung von Plänen und sonstiger Dienstleistungen. Im Falle eines Vertragsabschlusses
über unseren Online-Shop unter www.gastroexperte.at oder www.schoener-speisen.at (im Folgenden kurz „Online-Shop“ genannt) erklärt sich der Kunde mit dem Anklicken der Checkbox
„Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert“ im Warenkorb vor Abgabe der Bestellung mit diesen
AGB einverstanden und an sie gebunden. Jedenfalls mit Entgegennahme einer Lieferung durch
den Kunden werden von diesem die AGB von uns anerkannt. Die AGB sind unter https://gastroexperte.at/l/tac bzw. unter https://schoener-speisen.at/l/tac abrufbar.
(2) Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin erfolgen ausschließlich nach Maßgabe
der gegenständlichen AGB, welche durch die Auftragserteilung vom Kunden anerkannt und zwischen den Parteien verbindlich vereinbart werden und sohin einen integrierten Bestandteil eines
jeden Auftrages bilden. Diese AGB gelten bis zu ihrer Änderung ab erstmaligem Vertragsschluss
zwischen der Verkäuferin und dem Kunden und auch für alle weiteren Bestellungen des Kunden
(selbst dann, wenn die Verkäuferin den Kunden anlässlich der weiteren Bestellungen nicht neuerlich ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen hat).
(3) Mangels ausdrücklicher schriftlichen Anerkennung durch die Verkäuferin ist die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Bestimmungen, die von
den gegenständlichen AGB abweichen, diesen widersprechen oder diese ergänzen, jedenfalls
ausgeschlossen; dies gilt auch dann, wenn die Verkäuferin den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen abweichenden Bestimmungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen
hat.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss
(1) Jegliche Darstellung der Waren der Verkäuferin sowie sämtliche Angebote der Verkäuferin sind
freibleibend und verstehen sich die Preise netto, sohin zuzüglich 20 % USt, Fracht- und Verpackungskosten.
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(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Abbildungen und Illustrationen nur Symbolfotos
darstellen und Abweichungen zwischen Foto und Produkt bestehen können. Sämtliche von uns
verwendeten Muster und Abbildungen von Geschirr dienen ausschließlich zur Veranschaulichung. Die verwendeten Muster und Abbildungen stellen KEIN verbindliches Angebot bzw.
KEINE Muster für Maserung oder Strukturierung der Waren dar. Auf die individuelle Maserungen,
Musterungen und optische Eigenheiten des Geschirrs haben wir keinen Einfluss und sind diesbezügliche Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Muster oder eine bestimmte Struktur des Geschirrs.
(3) Unsere Angebote sind – mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall – unverbindlich und freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich.
(4) Angebote und Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Mündliche Kostenschätzungen
entfalten keine rechtliche Bedeutung. Angebote und Kostenvoranschläge sind mangels abweichender Vereinbarung entgeltlich. Angebote und Kostenvoranschläge werden anhand der Angaben des Kunden erstellt, ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
(5) Falls Angaben in unserem Online-Shop oder in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von den Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Angaben von uns abweichen, sind jene der
Auftragsbestätigung verbindlich. Indem der Kunde per Internet, E-Mail, Telefon, Fax, Whatsapp
oder über sonstige Kommunikationswege eine Bestellung an uns absendet, macht er uns ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Kunde
eine angemessene Frist, mindestens aber bis zu dem der Bestellung zu Grunde liegenden Liefertermin daran gebunden. Für Bestellungen im Online-Shop gilt Folgendes: Wenn der Kunde das
gewünschte Produkt ausgewählt hat, kann er dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons
„IN DEN WARENKORB“ in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs kann der Kunde
jederzeit durch Anklicken des Buttons „WARENKORB“ unverbindlich ansehen. Die Produkte
kann der Kunde jederzeit durch Anklicken des Buttons „LÖSCHEN“ wieder aus dem Warenkorb
entfernen. Wenn der Kunde die Produkte im Warenkorb kaufen will, muss er auf den Button
„ZUR KASSE“ klicken. Anschließend muss der Kunde die sodann abgefragten Daten eingeben.
Bei Erstbestellung ist eine Registrierung als „Neuer Kunde“ erforderlich. Für weitere Bestellungen genügt die Eingabe des vom Kunden bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes. Nach Eingabe der Daten und Auswahl der Art der Lieferung gelangt der Kunde über den
Button „ZUR KASSE“ zur Bestellseite, auf der die Zahlungsart gewählt und die Zahlung durchgeführt werden kann. Durch Betätigung des „Zurück-Pfeiles“ des Browsers können Eingaben
korrigiert werden. Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browsers abbrechen. Durch Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ wir der Bestellvorgang abgeschlossen. Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden die Bestellbestätigung per E-Mail zu. Der Kunde kann durch Einloggen die Bestellungen und die persönlichen
Daten jederzeit einsehen und verändern.
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(6) Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden ausdrücklich mit einer
Auftragsbestätigung annehmen oder, indem wir das bestellte Produkt an den Kunden versenden
bzw. den Versand an den Kunden bestätigen oder mit der Reparatur beginnen.
(7) Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen eines zwischen der Verkäuferin und dem Kunden
geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Preise
(1) Sämtliche Preise der Verkäuferin sind Nettopreise (sohin ohne Umsatzsteuer); der Kunde hat die
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu dem vertraglich vereinbarten
Preis (Nettopreis) an die Verkäuferin zu entrichten. Die Preise der Verkäuferin verstehen sich ferner ab Lager der Geschäftsadresse der Verkäuferin ohne Fracht, Verpackung, Versicherung und
Montage bzw. Installation.
(2) Die Höhe der Preise der Verkäuferin richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden gültigen und wirksam vereinbarten Entgeltbestimmungen der Verkäuferin.
Allenfalls vereinbarte Preislisten bilden einen integralen Bestandteil des jeweiligen Vertrages
zwischen der Verkäuferin und dem Kunden.
(3) Bei einer von einem Angebot der Verkäuferin abweichenden Bestellung des Kunden behält sich
die Verkäuferin eine entsprechende Preisänderung vor; diesfalls wird die Verkäuferin in der Auftragsbestätigung auf die jeweils geltenden Preise hinweisen und bilden diese die Grundlage für
das vom Kunden zu bezahlende Entgelt.
(4) Sämtliche Preise der Verkäuferin sind wertgesichert. Basis für die vereinbarte Wertsicherung der
Preise der Verkäuferin ist der von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarte, jeweils geltende Verbraucherpreisindex („VPI”).
(5) Die Preise der Verkäuferin basieren ferner auf den im Vertragsschlusszeitpunkt geltenden Kosten (insbesondere Lohn-, Personal- und Materialkosten). Wir behalten uns für Kursänderungen,
fiskalische Abgaben, Zoll, Fracht, Rohmaterial-, Fabrikations- und Arbeitslohnerhöhung, welche
ab dem Datum des Vertragsabschlusses bis zum Tage der Lieferung eingetreten bzw. eingeführt
worden sind, eine entsprechende Preisanpassung vor.
(6) Bei Reparaturaufträgen erbringt die Verkäuferin die von ihr für zweckmäßig erachteten Leistungen; diese Leistungen werden auf Basis des tatsächlich entstandenen Aufwandes und unter Zugrundelegung der Preislisten der Verkäuferin verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit bzw. Notwendigkeit erst während der Auftragsdurchführung
erkennbar wird.
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(7) Allfällige Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen der Verkäuferin sind
vom Kunden binnen zwei Wochen ab Rechnungserhalt schriftlich bei der Verkäuferin zu erheben,
widrigenfalls die Rechnung als richtig und mit Erhalt der Rechnung fällig, anerkannt gilt. Der
Kunde ist nicht berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt oder Teile desselben – aus welchem Grund auch immer – zurückzubehalten oder mit eigenen Gegenforderungen (aus welchem
Rechtsgrund auch immer) aufzurechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegenüber den Forderungen der Verkäuferin aufzurechnen, es sei denn, dass diese von der
Verkäuferin anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
(8) Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, so ist er gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgelts gemäß § 1168 ABGB verpflichtet. Alternativ steht es uns zu, vom Kunden einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30 % des Brutto-Verkaufspreises zu begehren. Die Geltendmachung eines höheren Schadens gegen einen entsprechenden Nachweis behalten wir uns vor.
(9) Bei kundenspezifischen Sonderbestellungen ist ein Rücktritt ausdrücklich nicht möglich. In diesem Fall hat der Kunde jedenfalls den gesamten vereinbarten Preis zu bezahlen.
§ 4 Liefer- und Leistungsfrist
(1) Soweit die Verkäuferin vor oder bei Auftragsbestätigung einen voraussichtlichen Liefertermin oder eine voraussichtliche Lieferfrist angibt, sind eine solche Lieferfrist bzw. ein solcher Liefertermin nicht als verbindlich zugesagt anzusehen. Vielmehr handelt es sich dabei um eine bloße –
nicht rechtsverbindliche – Bemühenszusage der Verkäuferin gegenüber dem Kunden. Der Kunde
kann sohin aus einem allfälligen Nichteinhalten der von der Verkäuferin angegebenen Lieferfrist
bzw. des von der Verkäuferin angegebenen Liefertermins keinerlei Ansprüche (insbesondere
keine Schadenersatzansprüche) ableiten.
(2) Liefer- und/oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die eine Leistungserbringung für die Verkäuferin wesentlich erschweren bzw. unmöglich
oder untunlich machen (etwa Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen) hat die Verkäuferin nicht zu vertreten; dies gilt auch für den Fall, dass solche Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen
nicht bei der Verkäuferin selbst, sondern bei deren Lieferanten oder Subunternehmern auftreten.
(3) Im Falle solcher Liefer- und/oder Leistungsverzögerungen ist die Verkäuferin berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunde daraus allfällige Schadenersatz- oder sonstige
Ansprüche erwachsen.
(4) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, wobei diesfalls jede Teillieferung als selbstständige Lieferung zu behandeln ist.
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(5) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von
0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, wobei
die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand und Gefahrübergang
Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin. Verpackung und Versand erfolgen auf Kosten und Risiko des
Kunden. Auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden wird die Lieferung gegen Bruch-,
Transport- und Feuerschäden versichert. Nutzung und Gefahr gehen mit Übergabe des Leistungsgegenstandes an das jeweilige mit dem Versand beauftragte Transportunternehmen bzw. mit der Anzeige der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf diesen über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Lieferungen bzw. Leistungen der Verkäuferin bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller aus der jeweiligen Rechnung bestehenden Forderungen des zwischen der Verkäuferin und
dem Kunden vereinbarten Entgelts das alleinige Eigentum der Verkäuferin. Solange der vorstehend genannte Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung, Verpachtung oder anderweitige Überlassung der vom Eigentumsvorbehalt umfassten Liefer- bzw. Leistungsbestandteile ohne vorherige ausdrückliche
schriftliche Zustimmung der Verkäuferin unzulässig; die Verkäuferin widerspricht vorab Zahlungswidmungen des Kunden und stimmt der Kunde der Anrechnung gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu. Im Falle eines Zuwiderhandelns ist der Kunde verpflichtet, die Verkäuferin für
sämtliche ihr erwachsende Vermögensnachteile schad- und klaglos zu halten.
(2) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche von ihm geleisteten
Zahlungen zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Ersatzteilforderungen, Pönalekosten für die
Weiterbenützung der Gegenstände nach Rücktritt vom Vertrag gemäß § 12 dieser AGB dann auf
Zinsen und sonstige Nebengebühren und zuletzt auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Liefer- bzw. Leistungsbestandteile angerechnet werden.
(3) Für den Fall, dass der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefer- bzw. Leistungsbestandteile entgegen dem vorstehend in Abs 1 normierten Weiterveräußerungsverbot oder nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Verkäuferin an Dritte weiterveräußert, tritt der
Kunde schon jetzt unwiderruflich sämtliche ihm aus einer solchen Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen an die Verkäuferin ab und nimmt die Verkäuferin diese Forderungsabtretung bereits jetzt an. Der Kunde ist diesfalls verpflichtet, die Forderungsabtretung bei Entstehen
der Forderungen in seinen Büchern zu vermerken. Wir sind jedoch in stets freiwiderruflicher
Weise mit der Einziehung und Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche durch den Kunden
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einverstanden. Legen wir die Abtretung offen, so hat der Kunde alle zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlichen Informationen und Unterlagen, letztere mindestens in Kopie, unverzüglich und auf seine Kosten uns zur Verfügung zu stellen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind ausgeschlossen; von einer Pfändung der Vorbehaltsware oder
sonstigen Beeinträchtigungen derselben durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag,
wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Wir sind berechtigt, die Waren vom Kunden zurückzunehmen bzw. abzuholen und zu verwerten, all dies bei Aufrechterhaltung des Kaufvertrages und
sohin unter Aufrechterhaltung der vollen Zahlungsverpflichtung des Kunden uns gegenüber
(Rücknahmeklausel, Entziehungsklausel). Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
(5) Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt die Verkäuferin schon jetzt gegebenenfalls auch die
Rechte aus dem ABGB gegenüber seinem Vertragspartner in seinem oder in unserem Namen,
jedoch für seine Rechnung, geltend zu machen und tritt der Verkäuferin zu diesem Zweck die
ihm zustehenden Ausübungsrechte aus dem ABGB gegen den Vertragspartner ab, ebenso wie
die hieraus erwachsenden neuen Rechte.
(6) Geht die Vorbehaltsware nach Gefahrübergang unter, tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche ihm
aus der Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder
sonstigen Schadenersatzansprüche im Voraus an die Verkäuferin ab.
§ 7 Zahlung, Zahlungsverzug
(1) Soweit als Zahlungsart keine sofortige Bezahlung in bar oder eine andere bestimmte Zahlungsmodalität vereinbart ist, werden Entgeltforderungen bei Rechnungserhalt fällig und sind ohne
Abzug auf das von der Verkäuferin in der jeweiligen Rechnung angeführte Bankkonto zu überweisen.
(2) Auf Verlangen der Verkäuferin hat der Kunde Entgelte für die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Leistungen im Voraus zu bezahlen.
(3) Die Verkäuferin ist berechtigt, bei der Erbringung von Teilleistungen jeweils Teilrechnungen zu
legen; die entsprechenden Teilzahlungen sind jeweils mit Erhalt der jeweiligen Teilrechnung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Verkäuferin berechtigt, unter Setzung einer einwöchigen
Nachfrist sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu
stellen und dem Kunden für die unberechtigt aushaftenden Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit
Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank
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in Rechnung zu stellen. . Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt der
Verkäuferin vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden einlangende Zahlungen zuerst
auf die gerichtlichen Kosten sowie die allenfalls angefallenen Kosten einer zweckentsprechenden notwendigen außergerichtlichen Einbringung, sodann auf die angelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(5) Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Verkäuferin entstehenden Mahnund Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu
ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, sind wir berechtigt dem Kunden einen
Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40,- pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
(6) Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
(7) Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur
Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für
bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu
stellen.
(8) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung,
verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
§ 8 Rügepflicht, Haftung/Gewährleistung
(1) Der Kunde hat die von der Verkäuferin erbrachte Lieferung bzw. Leistung unmittelbar nach Leistungserhalt bzw. -erbringung im Hinblick auf Vollständigkeit und allfällige Mängel zu überprüfen.
Etwaige Mängel der von der Verkäuferin erbrachten Leistung sind vom Kunden unverzüglich ab
Leistungserhalt bzw. -erbringung mittels eingeschriebenen Briefes oder durch Vermerk auf dem
Lieferschein/Frachtbrief gegenüber der Verkäuferin zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Der Kunde
hat dabei die jeweiligen konkreten Mängel anzugeben und möglichst genau zu beschreiben; eine
unsubstantiierte Behauptung nicht näher konkretisierter Mängel genügt der den Kunden treffenden Mängelrügepflicht nicht.
(2) Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht unmittelbar nach Leistungserhalt bzw. -erbringung nach, gilt die von der Verkäuferin erbrachte Leistung als mangelfrei erbracht bzw. als mit allfälligen Mängeln akzeptiert. Der Kunde verliert daher seine allenfalls bestehenden Rechte aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der 1 jährigen Gewährleistungsfrist.
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(3) Stellt sich nach erfolgter Mängelrüge heraus, dass die gegenüber der Verkäuferin behaupteten
Fehler bzw. Mängel der Leistung nicht Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes sind, sondern aus einer fehlerhaften bzw. unsachgemäßen Verwendung seitens des Kunden oder sonstigen der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umständen resultieren, kann die Verkäuferin dem
Kunden für die Untersuchung bzw. Prüfung der gerügten Mängel ein angemessenes Entgelt (einschließlich angefallener Spesen) in Rechnung stellen.
(4) Die Verkäuferin haftet nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf eine unsachgemäße
Montage, Bedienung, oder anormale Betriebsbedingungen beim Kunden oder diesem zurechenbaren Dritten zurückzuführen sind.
(5) Für gebrauchte Leistungsgegenstände übernimmt die Verkäuferin – mangels anderslautender
Vereinbarung – keine Gewähr.
(6) Allfällige Rückgriffsansprüche gemäß § 12 PHG sind ausgeschlossen.
(7) Im Falle der Mangelhaftigkeit der von der Verkäuferin erbrachten Lieferung bzw. Leistung wird
die Verkäuferin ihrer Gewährleistungspflicht in Form von Verbesserung/Austausch bzw. Preisminderung/Wandlung nach ihrer Wahl nachkommen; darüber hinausgehende Ansprüche des
Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung bzw. Leistung der Verkäuferin sind ausgeschlossen.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Verkäuferin leistet Gewähr, dass die Produkte frei
von Fabrikations- und Materialmängel sind. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung der
Ware wird nach unserer Wahl entweder Gewähr durch Nachbesserung oder durch Ersatzteillieferung/Reparatur geleistet. Die Reparatur wird am Sitz der Verkäuferin in 4470 Enns durchgeführt und ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ware und zurückliefern zu lassen. Ansonsten ist die Verkäuferin berechtigt, eine Bearbeitungspauschale zu verrechnen. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenem Gewinn, etc. ist ausgeschlossen.
(9) Bei Gegenständen, welche ausdrücklich mit der Bezeichnung „gebraucht“ veräußert werden,
wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Vorbereitungsgeschäfte. Ansonsten
gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
(10) Der Rückgriffanspruch gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen.
§ 9 Behördliche Zulässigkeit, Steuern und Abgaben
Mit dem Tag der Versendung der Lieferung an den Kunden bzw. der Erbringung sonstiger Leistungen
für den Kunden gehen sämtliche allenfalls bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
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Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit dem jeweiligen Leistungsgegenstand auf den Kunden über. Sämtliche zur Benützung und Aufstellung des Kaufgegenstandes allenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Kunde selbst auf eigene Kosten und eigenes Risiko einzuholen. Der
Kunde ist nicht berechtigt, im Falle der Nichterteilung oder der Verzögerung der Erteilung von, für die
Verwendung des Kaufgegenstandes notwendigen, behördlichen Genehmigungen vom Vertrag zurückzutreten oder das vertraglich vereinbarte Entgelt zurückzubehalten.
§10 Abtretungsverbot
Der Kunde ist – mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin – nicht berechtigt,
Ansprüche gegenüber der Verkäuferin aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung an
Dritte abzutreten. Ansonsten ist die Verkäuferin berechtigt, im Falle der Abtretung eine Bearbeitungspauschale bis zu 3 % des Warenwertes zu verrechnen.
§ 11 Rechtsnachfolge
Die Verkäuferin ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bzw. der
Geschäftsbeziehung mit einem Kunden vollinhaltlich und ohne Zustimmung des Kunden sowie mit
für die Verkäuferin schuldbefreiender Wirkung an Dritte zu übertragen. Im Falle des Rücktrittes vom
Vertrag ist sohin die Verkäuferin berechtigt, die offene Warenforderung, die Pönale für die Nichtrückstellung der Gegenstände und Reparaturkosten zu begehren. Im Falle des Rücktrittes vom Vertrag ist
die Verkäuferin berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände abzuholen.
§ 12 Rücktritt vom Vertrag/Entschädigung für die Weiterbenützung der Ware
(1) Die Verkäuferin ist im Übrigen berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn
a) die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistungserbringung
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und der Kunde ungeachtet
einer entsprechenden Aufforderung durch die Verkäuferin weder eine Vorauszahlung leistet,
noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt,
c) der Kunde gegen Bestimmungen des mit der Verkäuferin geschlossenen Vertrages oder dieser
AGB verstößt, oder
d) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
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(2) Die Verkäuferin kann einen Rücktritt vom Vertrag auch hinsichtlich Teillieferungen bzw. -leistungen aus den in diesen AGB dargelegten Gründen erklären. Die Verkäuferin ist berechtigt, nach
Geltendmachung des Terminsverlust, bei Verzug mit einer Rate oder Teilen hievon nach Setzung
einer 14-tägigen schriftlichen Nachfrist den Rücktritt zu erklären. Die Verkäuferin ist berechtigt,
ab jenem Zeitpunkt, in welchem die Nachfrist gesetzt wurde, ein Benützungsentgelt von 1 % des
Nettowarenwertes pro Gegenstand und Kalenderwoche zu verrechnen. Selbiges gilt im Falle der
Insolvenz und Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter im Sinne der §§ 11, 12 IO. Das
Benützungsentgelt ist mit maximal
75 % des Warenwertes beschränkt. Die Verkäuferin ist berechtigt, zusätzlich zur Pönale den aushaftenden Warenwert zu begehren und weiters darüber hinausgehende Ansprüche für Reparatur, Reinigung der Geräte etc. nach Rückstellung zu begehren.
(3) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der Verkäuferin einschließlich der Ansprüche auf Ersatz vorprozessualer oder prozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen bzw. Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und vom Kunden zu bezahlen. Dies gilt
auch, wenn und insoweit die Lieferung bzw. Leistung vom Kunden noch nicht übernommen
wurde sowie für von der Verkäuferin erbrachte Vorbereitungshandlungen. Wahlweise kann die
Verkäuferin die Rückstellung bereits gelieferter Waren verlangen.
(4) Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch den Kunden ist ausgeschlossen.
§ 13 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den gegenständlichen AGB bzw. dem
Vertragsverhältnis zwischen der Verkäuferin und dem Kunden ist ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz der Verkäuferin, sohin das BG oder LG Steyr, zuständig. Materielles
österreichisches Recht gelangt unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
§ 14 Urheberrecht

(1) Die ausschließlichen Urheber- und Nutzungsrechte am Online-Shop, der Website des OnlineShops und deren Inhalt liegen bei uns. Auf etwaige Urheber- und Nutzungsrechte Dritter wird
unter Umständen an entsprechender Stelle hingewiesen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, geistiges Eigentum Dritter zu beachten.
(3) Jede Verwendung, einschließlich der Reproduktion, Abänderung, Verbreitung, Weitergabe, Veröffentlichung, Ausstellung oder Vorführung des Inhaltes des Online-Shops und/oder der Website
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herunterzuladen, zu speichern und/oder zu verkaufen bzw. für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
Presseaussendungen sowie sonstige, offensichtlich zum Download freigegebene Inhalte dürfen
vom Kunden heruntergeladen und gespeichert werden. Der Online-Shop, seine Inhalte einschließlich der Werbeinhalte, sowie die Software, die im Zusammenhang mit dem Online-Shop
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(4) Diese Bestimmung gilt sinngemäß auch für Angebots- und Projektunterlagen.
§ 15 Datenschutz, Adressänderung , Allgemeines
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(2) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt
ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an
die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
(3) Änderungen irgendeiner der vorliegenden AGB sowie Vereinbarungen, die den Bedingungen von
uns widersprechen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden
sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt um den beabsichtigten wirtschaftliche
Zweck zu erreichen.
Enns, am 05.07.2018 Gastroexperte Lamplmayr GmbH